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Bücher  Teenager übersetzt HP 7 und wird festgenommen
08.08.2007 um 17:51 Uhr von Sirius Black
Ein 16-Jähriger Franzose wurde diese Woche von der Polizei verhaftet, da er den siebten Harry-Potter-Band "Harry Potter and the Deathly Hallows" ins Französische übersetzte und seine Übersetzung im Internet veröffentlichte. Mittlerweile wurde seine Website, auf der die Übersetzung gestellt wurde, abgeschaltet.

Die Pariser Polizei führt nun die Ermittlungen und den Jungen erwarten möglicherweise enorme Zahlungen, da er gegen das Gesetz des geistigen Eigentums verstoßen hat.

Der 16-Jährige hat offenbar die Übersetzung des kompletten siebten Bandes (759 Seiten in der amerikanischen Version) alleine verfasst. Er wollte damit keinen kommerziellen Profit erzielen, erklärte ein Sprecher.

Die offizielle französische Übersetzung erscheint übrigens am 26. Oktober 2007, also genau einen Tag vor der deutschen Übersetzung.
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Kommentare zu "Teenager übersetzt HP 7 und wird festgenommen"

 
Seite 1 | 2 | 3 | 4
zombieman Geschlecht
Schüler

Dabei seit: 27.10.2005
taja der typ is einfach nur doof das er gepackt wurde weil es gibt breits eine deutsche Übersetzung der ersten 12 Kapitel vom siebten band und da habe ich noch nichts gehört das jemand verhaftet wurde!
12.08.2007 13:14
zombieman ist offline
Rabe
Schüler



Dabei seit: 29.08.2004
Ich muss stimp Recht geben. zoni sollte sich wirklich mal ein bisschen am Riemen reißen.
11.08.2007 21:54
stimp
unregistriert
Lieber Zoni01, mit ein bisschen Verstand waere dir aufgefallen, dass ich mich schlicht und einfach verschrieben habe, bzw das kleine Woertchen \"nicht\" vergessen habe. Natuerlich heisst es \"Dummheit schuetzt vor Strafe NICHT\". Dann passt auch wieder der Rest meines Beitrages.

Vielen Dank fuer die gepflegte Konversation.
10.08.2007 16:36
Zoni01
unregistriert
@stimp

Ach nochetwas:

Wen dummheit vor Strafe schützen sollte, dann könnte ja jeder behaupten er habe es nicht gewusst, das es verboten sei ein Buch zu übersetzen und es danach ins Internet zu stellen.

Dann würde ja jeder straffrei heraus kommen der sagt ich habe es nicht gewust. Also Leute die soetwas behaupten "Dummheit schützt vor Strafe", die sind in meinen Augen einfach nur blöd, sowie du.

Diese Menschen hätten einen Psychologen noch viel nötiger, als ich Lachen
10.08.2007 15:41
Zoni01
unregistriert
@stimp

Du solltest mal lieber darüber nachdenken, was du hier so schreibst.

Wen du hier schreibst Dummheit schützt vor Strafe, dann empfehle ich dir mal Big Mamas Beitrag gründlich durchzulesen oder ins BGB zu schauen.

Richtig heißt es nämlich dummheit schützt vor Strafe nicht. Wie alt bist du eigentlich? Mir kommt es so vor, das ich mich mit einen minderjährigen unterhalte der keine Ahnung von Gesetzen hat, daher diese Frage.
10.08.2007 15:35
stimp
unregistriert
Der Junge tut mir trotzdem irgendwie leid. Dummheit schuetzt vor Strafe, ja. Aber hier stimmen einfach die Verhaeltnismaessigkeiten nicht mehr.

Ach und Zoni01, ich verfolge seit einiger Zeit hoechst amuesiert deine Kommentare. Vielleicht solltest du dich mal an einen Psychologen deines Vertrauens wenden. Der/Die kann dir bestimmt helfen.
10.08.2007 13:03
Zoni01
unregistriert
Er wollte den Franzosen damit die vorfreude von Buch 7 verderben. Hoffentlich kommt eine hohe Geldstrafe am Ende des Verfahrens heraus.
10.08.2007 02:33
BigMama
unregistriert
Rein interesse halber hab ich mich gerade ein wenig durch das deutsche Urheberrecht gekämpft (gilt auch in etwa so für Frankreich, da es euroeinheitlich geregelt ist)...

Vierter Abschnitt § 19a
Recht der öffentlichen Zugänglichmachung

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.

Und gleicher Abschnitt § 23
Bearbeitungen und Umgestaltungen

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.

Und das steht im Abschnitt 3 § 15
Die Homepage ist "öffentlich zugänglich" im Sinne des 15 Abs. 3 UrhG. Das Recht, das Werk öffentlich wiederzugeben, auch in abgewandelter Form steht allein dem Urheber zu. Auch bei einer Darstellung auf einer homepage handelt es sich um eine öffentliche Wiedergabe i.S.d. 15 Abs. 2 UrhG.

So gesehen hat der Knabe wenig Chancen... Er hätte es einfach nicht ohne Genehmigung übersetzen oder ins Netz stellen dürfen...
09.08.2007 20:50
raffix
unregistriert
@Else

Nicht das Übersetzen ist strafbar, sondern das Verbreiten hinterher. Du darfst ja mit deinen Büchern machen, was du möchtest, natürlich auch übersetzen, aber veröffentlichen darfst du es nicht.
Harry-auf-Deutsch ist aber nur einem geschlossenen Personenkreis zugänglich und damit keine Veröffentlichung mehr.

Damit sollte deine Frage geklärt sein.
09.08.2007 18:35
Else Geschlecht
Schülerin



Dabei seit: 24.04.2006
Ist Harry-auf-Deutsch dann auch verboten? Die übersetzen das Buch ja auch, aber ja nicht nur das, sondern meineswissen auch die davor. Naja, da bekommen ja aber auhc nur die Leute die Übersetzúng, die selbst mitübersetzt haben und so..
Aber ist das denn dann in Ordnung oder nicht??
09.08.2007 17:44
Else ist offline
AbbyLuka Geschlecht
Schülerin



Dabei seit: 27.08.2005
Irgendwie tut er mir leid ... Er hat es bestimmt nicht böse gemeint ... und dafür, dass er allein das Buch übersetzt hat, hat er meinen vollen Respekt!!!
Aber verboten ist halt verboten!! Traurig
09.08.2007 15:53
AbbyLuka ist offline
Tara7
unregistriert
*matthias'kommentarunterschreib*

für mich könnte eine übersetzung, die ich entweder als losen blätterhaufen in der hand halte, oder nur am bildschirm vor mir habe nie ein buch ersetzen - ein buch ist etwas besonderes.
genauso verhält es sich mit filmen. für mich ist es mehr genuss einen film im kino oder auf meinem tv in 1A-Qualität zu sehen, als irgendwelche miesen raubkopien auf dem kleinen bildschirm meines pc's.
09.08.2007 15:21
Arabella


Dabei seit: 27.06.2006
'Tschulidigung, soll heißen :"in diesem FALL", nicht: "in diesem voll"... Peinlich
09.08.2007 15:20
Arabella ist offline
Arabella


Dabei seit: 27.06.2006
Also, die Leistung, in so relativ kurzer Zeit eine gut Übersetzung des ganzen Buches hinzubringen, ist schon eindrucksvoll für einen Sechzehnjährigen. Ich kenne auch jemanden, der sich schon über ein Fünftel des Buches hergemacht hat, um es für seine Kinder zu übersetzen...Nach mehreren Jahren Englischunterricht, mit einem Wörterbuch und etwas Sprachgefühl ist das keine Hexerei...Rechtlich liegt das Problem wohl nicht im Anfertigen einer Übersetzung für den privaten Gebrauch, sondern im Veröffentlichen, obwohl ich auch der Meinung bin, dass deshalb kein Exemplar weniger verkauft wird.

Aber so ist es eben mit dem Schutz geistigen Eigentums. Ich denke, JKR könnte höchstens an den Verlag, der die Rechte für die französische Ausgabe hat, appellieren. Sie selbst hat diese Rechte ja zweifellos vertraglich abgetreten und hat in diesem voll überhaupt keine Möglichkeiten, den Jungen zu "begnadigen". Ich fürchte, dass es auch in Frankreich strafrechtliche Normen bei der Verletzugnen geistigen Eigentums gibt(sonst käme ja nicht die Polizei mit einer Verhaftung, sondern höchstens eine Klage), und dafür wäre dann ja wohl der Staatsanwalt zuständig...Frustrierend, dass ein Jugendlicher, der sich so eine Arbeit macht und die dann stolz (aber naiv) veröffentlicht, so gewaltig eines übergebraten bekommt! Der Umstand, dass er es nicht aus Kommerzgründen gemacht hat, wird die Lage sicher verbessern, ebenso wie sein Alter.
09.08.2007 15:18
Arabella ist offline
Matthias Geschlecht
Schulleitung
Schulleitung



Dabei seit: 28.06.2004
Der französische Verlag hat als einziger Verlag in Frankreich die Publishing Rights für Harry Potter. Diese wurden durch die Veröffentlichung der Übersetzung verletzt und das wird bestraft.
09.08.2007 15:10
Matthias ist offline
BeNnI90 Geschlecht
Schüler



Dabei seit: 20.09.2005
Na das weiß man dich aber, dass sowas illegal ist ... gleiches hatten wir bei Band 6 mit einem Mädchen im nahen Osten - fragt mich nicht wo genau, aber im Newsarchiv dürfte das eventuell noch zu finden sein ...
09.08.2007 14:39
BeNnI90 ist offline
Seviroth Geschlecht
Schüler

Dabei seit: 23.05.2007
Ist es denn echt verboten es nur für sich selbst zu machen, ich meine, wenn man versucht damit Geld zu verdienen, kann ich verstehen, dass man gegen das Urheberecht verstößt, aber nur so zu Spaß. Schließlich hat der junge Mann ja das Buch gekauft, und nur das schriftlich festgehalten, was wir alle im KOpf gemacht habe, übersetzt; vielleicht hätte er es besser nicht ins Internet gestellt.
09.08.2007 14:32
Seviroth ist offline
Serkon
unregistriert
Also ich muss schon sagen das ich große Respekt vor diesem 16 - jährigen habe der den ganzen Harry Potter in so kurzer Zeit übersetzt hat!

Ich habe keine Ahnung was so schlimm daran ist...
Urhebergesetz hin oder her...
Jeder der etwas auf sich hält wird trotzdem das Buch kaufen. Auch wenn er diese Übersetztung gelesen hat...
09.08.2007 14:30
Mrs. Dolohow Geschlecht
Schülerin



Dabei seit: 29.01.2007
@merana:
haste auch mit bekomm das das jemand anders gesagt hat und ich nur gesagt hab das das schwachsinnig ist den Jungen mit solchen Schwerverbrechern auf eine Stufe zu stellen!? Zwinkern
09.08.2007 13:44
Mrs. Dolohow ist offline
Werdementor
unregistriert
Jaaaaa...
ich schätze, ein paar Leute haben diese Übersetzung sowieso schon von seiner Website kopiert, auch wenn diese jetzt gesperrt ist.
09.08.2007 13:12
 
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