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Steve Vander Ark gründete einst die Fansite The Harry Potter Lexicon, die vielen Fans eine Hilfe war, um die Flut der Informationen aus den Büchern zu sortieren. Mittlerweile hat der Bibliothekar zwei Bücher über die beliebte Parallelwelt geschrieben, mit denen er aber nicht so viel Glück hat.
In der vergangenen Woche verkündete Richter Patterson in New York das Urteil zum Lexikon-Fall, in dem Harry-Potter-Autorin Joanne K. Rowling und Warner Bros. gegen Vander Ark und seine Verleger RDR Books geklagt hatten. Der Richter entschied für Rowling und Wanrner Bros, da er die Rechte der Autorin verletzt gesehen hat (wir berichteten). Wie die "Detroit Free Press" nun berichtete, hofft Steve Vander Ark seine Gerichtskosten zurück zu bekommen, um dann Einspruch einlegen zu können und seinen Kampf um das Lexikon weiter führen zu können.
Außerdem wurde letzte Woche bekannt, dass Steve Vander Ark im vergangenen Jahr noch ein Buch über die Harry-Potter-Welt geschrieben hat (wir berichteten ebenfalls). Diesmal handelt es sich um einen Reiseführer, der die Schauplätze aus den Büchern zum Thema hat. Dieses Buch wollen jetzt die Vertreter von Joanne K. Rowling einsehen, um sicher zu gehen, dass keine Copyright Rechte verletzt wurden.
Links:
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Der Punkt ist, dass er eben nicht ordentlich zitiert, nämlich mit Seitenangaben und bei wörtlichen Zitaten in Anführungszeichen, so wie das nunmal Vorschrift ist. Seine Paraphrasierungen verändern häufig nur ein, zwei Worte in einem Satz und das genügt nicht, um als "selbstgeschrieben" durchzugehen. Die markanten Ausdrücke und Formulierungen sind von Rowlings Büchern übernommen. Da Vander Ark Bibliothekar ist, müsste ihm bekannt sein, dass so etwas nicht zulässig ist.
Ich habe schon viele Reference Guides gesehen, aber so etwas ist mir noch nicht begegnet. In jedem anderen Buch, das ich kenne, wird nicht einfach mit geringfügigen Umformulierungen kopiert, sondern es wird eigenständig formuliert, kommentiert, m.a.W. wie es in der Fair Use Klausel so schön heißt "transformiert". Und dieser Punkt macht den Unterschied.
Nun, vermutlich liegt das an mir - aber ich sehe da bloß aus den Büchern zusammengetragene Fakten mit Quellenangabeb. Das Gericht wird ja (hoffentlich) wissen, was da ok ist und was nicht. Aber da wären wir mal wieder bei der Tatsache, dass es bereits viele Lexika über HP im Handel gibt (wie die dann aufgebaut sind, weiß ich nicht), gegen die nicht gekämpft wurde. Ist ja aber schon fast wieder am Thema vorbei...
Mir stößt es eben einfach sauer auf, dass sie auf der einen Seite einige Bücher, die auch mit der Marke Harry Potter Geld machen, absegnet und gegen die anderen auf der anderen Seite eben gerichtlich vorgeht. Wirkt einfach merkwürdig.
sorry, hier nochmal die funktionierenden links:
http://docs.justia.com/cases/federal/district-courts/new-york/nysdce/1:2007cv09667/315790/52/2.pdf
http://docs.justia.com/cases/federal/district-courts/new-york/nysdce/1:2007cv09667/315790/52/3.pdf
http://docs.justia.com/cases/federal/district-courts/new-york/nysdce/1:2007cv09667/315790/52/4.pdf
http://docs.justia.com/cases/federal/district-courts/new-york/nysdce/1:2007cv09667/315790/52/5.pdf
@Blanca.Night
Wie das Buch aussieht, ist keine Spekulation. Man braucht hier nicht zu diskutieren, was man glaubt oder was sinnvoll wäre, denn die pdf-Files des Manuskripts sind seit dem Prozess online, auf der Webseite des Gerichts, hier für jedermann einzusehen:
http://docs.justia.com/cases/federal/dis...315790/52/2.pdf
http://docs.justia.com/cases/federal/dis...315790/52/3.pdf
http://docs.justia.com/cases/federal/dis...315790/52/4.pdf
http://docs.justia.com/cases/federal/dis...315790/52/5.pdf
Die Begründung von Richter Patterson inklusive seitenlangen Beispielen, was alles so gut wie unverändert abgeschrieben wurde, ist ebenfalls online einzusehen:
http://online.wsj.com/public/resources/documents/potterdecision.pdf
Ich bin auch nicht begeistert von WBs Klagefeldzügen in letzter Zeit, aber in dem Fall muss ich ihnen Recht geben. Jedem Studenten, der eine solche Seminararbeit abgeben würde, würde man sie mit Hinweis auf Zitierrecht um die Ohren schlagen. So geht es nunmal nicht.
@mandragora: Ich möchte bezweifeln, dass er tatsächlich so schamlos Passagen aus den Büchern geklaut hat, wie behauptet wird, denn so hätte das Lexikon von vornherein nicht funktionieren können. Immerhin ist im Online-Lexikon auch so gut wie alles selbstgeschrieben. Es hätte wenig Sinn gehabt, dies so drastisch zu ändern.
Der "Affenzirkus" ist allein dadurch verursacht, dass Vander Ark (von Beruf Bibliothekar, wohlgemerkt) sich nicht an die simpelsten Zitierregeln hält, die jedem Studenten nach dem Vordiplom eingebleut werden.
Natürlich prüfen JKRs Vertreter das neue Manuskript, da er ja schon demonstriert hat, dass er allgemeingültiges Zitierrecht entweder nicht kennt oder nicht wahrhaben will.
Ich bewundere JKR für ihr Werk, nicht aber für die Art und Weise wie sie und ihre Anwälte gegen angebliche Urheberrechtsverletzungen zu Felde zieht. Eine Schande für die Freiheit der Kunst.
Ich finde es ja schon nahezu widerwärtig. Steve Vander Ark, der das Gerichtsurteil akzeptiert hat, möchte als Fan einen Reiseführer für HP-Fans veröffentlichen und JKR lässt ihre Vertreter das Buch auf Copyrightverletzungen überprüfen. Andererseits segnet sie Bücher wie "Harry, a History" persönlich ab. Was für ein Affenzirkus!
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Samstag, 01.07.
Freitag, 02.06.
Mittwoch, 24.05.
Ich sollte nur lesen, aber ich habe die Damen im Hörverlag davon überzeugt, dass es viel schöner ist die Figuren zu spielen, als nur zu zitieren.
Rufus Beck