Am 12. Oktober wurde auf der Frankfurter Buchmesse ein Rechtsgutachten vorgestellt, das der Urheberrechtler Willi Erdmann im Auftrag des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Fachorganisation der Schulbuchverlage angefertigt hat. Das Gutachten soll grundsätzlich klären, wie weit die Veröffentlichung von Sekundärliteratur, insbesondere von Schulbüchern, zu urheber- und markenrechtlich geschützten Werken zulässig ist. Anlaß des Gutachtens ist die bekannte Auseinandersetzung um "Harry Potter" (Time Warner vs. Verlag an der Ruhr). Mehr Informationen dazu beim Börsenverein, wo man sich u. .a den Text des Gutachtens als Word-Datei herunterladen kann. Dr. Jörg Knobloch, Autor didaktischer Materialien zu Rowlings Büchern, bereitet für die Zeitschrift "Beiträge Jugendliteratur und Medien" eine Aufarbeitung der Auseinandersetzung aus literaturdidaktischer Perspektive vor.
Ich habe diese Bücher für mich selbst geschrieben. Was passiert ist, ist ein Schock für mich. Ich dachte mir, dass die Bücher vielleicht drei Menschen gefallen werden, neben mir meiner Schwester und, vielleicht, meiner Tochter.