von Schlickschlupf
Auszüge aus dem „Gesetz zur Erhaltung des reinen Blutes“ (GErB)
„Dieses Gesetz dient dem Schutze der magischen Gemeinschaft.“ (§1 GErB)
„'Bürger unsauberen Blutes' bezeichnen einen Personenkreis, dessen Angehörigen
(1) Muggel in ihrer direkten Abstammung oder den letzten drei Generationen nachzuweisen sind.
(2) eine Infizierung mit der Krankheit Lykanthropie nachzuweisen ist.
[...]“ (§2 GErB)
„Bürger unsauberen Blutes gemäß § 2 Abs. 1 sind zur Registrierung verpflichtet.“ (§3 GErB)
„Flüchtige müssen dem Ministerium unverzüglich nach Bekanntwerden angezeigt werden.“ (§5 GErB)
„Jeder Bürger hat die Pflicht, auch Verdachtsfälle zur Anzeige zu bringen.“ (§5 GErB)
Auszug aus einem Flugblatt von 1998, Verfasser unbekannt
[…] ein Skandal, durch das Gesetz einfach eine Änderung des Blutstatus vorzunehmen! Liebe Hexen, liebe Zauberer, die Regierung nimmt sich hier das Recht heraus, unsere Rechte aufs Gröbste zu verletzen! Ich fordere alle, die von § 2 Absatz 1 des Gesetzes betroffen sind auf, sich nicht im Ministerium registrieren zu lassen! Jeder, der noch einen Funken Verstand hat, sollte sofort gegen diesen neuen Wahnsinn protestieren! Das hier ist nicht mehr nur das Problem oder persönliche Pech sogenannter Muggelstämmiger – nun sind auch wir Halbblüter betroffen! [...]
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