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Stump, Grogan
(engl. Stump, Grogan)
Der Zauberer Grogan Stump war Zaubereiminister im neunzehnten Jahrhundert. Er lebte von 1770 bis 1884 und wurde im Jahr 1811 Minister. Er ist damit der Nachfolger von Artemisia Lufkin, die dieses Amt von 1798 bis 1811 innehatte. Stump brachte er es zu großer Beliebtheit bei der magischen Gemeinschaft1. Seine Amtszeit endete im Jahre 18192.
Eine seiner ersten und vermutlich auch wichtigsten Amtshandlungen war die richtungweisende Entscheidung im Streit um die Unterscheidung zwischen Tier- und Zauberwesen. Stump verfügte, ein "Zauberwesen" sei "jedes Geschöpf, das hinreichend intelligent ist, um die Gesetze der magischen Gemeinschaft zu verstehen und Mitverantwortung bei der Gestaltung dieser Gesetze zu übernehmen". Er schloss damit diese Diskussion, die schon einige Zaubereiminister vor ihm nicht lösen konnten, wie etwa Burdock Muldoon oder Elfrida Clagg. (FT)
Anschließend schuf Stump in der Abteilung zur "Führung und Aufsicht Magischer Geschöpfe" die drei Behörden, die noch heute bekannt sind: die Tierwesen-Behörde, die Zauberwesen-Behörde und - nachdem die Geister ihre Aufnahme in die Zauberwesen-Behörde verweigerten - die Geister-Behörde. (FT)
Eine seiner ersten und vermutlich auch wichtigsten Amtshandlungen war die richtungweisende Entscheidung im Streit um die Unterscheidung zwischen Tier- und Zauberwesen. Stump verfügte, ein "Zauberwesen" sei "jedes Geschöpf, das hinreichend intelligent ist, um die Gesetze der magischen Gemeinschaft zu verstehen und Mitverantwortung bei der Gestaltung dieser Gesetze zu übernehmen". Er schloss damit diese Diskussion, die schon einige Zaubereiminister vor ihm nicht lösen konnten, wie etwa Burdock Muldoon oder Elfrida Clagg. (FT)
Anschließend schuf Stump in der Abteilung zur "Führung und Aufsicht Magischer Geschöpfe" die drei Behörden, die noch heute bekannt sind: die Tierwesen-Behörde, die Zauberwesen-Behörde und - nachdem die Geister ihre Aufnahme in die Zauberwesen-Behörde verweigerten - die Geister-Behörde. (FT)
Quelle: FT
Quellennachweis und Anmerkungen: