Am 12. Oktober wurde auf der Frankfurter Buchmesse ein Rechtsgutachten vorgestellt, das der Urheberrechtler Willi Erdmann im Auftrag des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Fachorganisation der Schulbuchverlage angefertigt hat. Das Gutachten soll grundsätzlich klären, wie weit die Veröffentlichung von Sekundärliteratur, insbesondere von Schulbüchern, zu urheber- und markenrechtlich geschützten Werken zulässig ist. Anlaß des Gutachtens ist die bekannte Auseinandersetzung um "Harry Potter" (Time Warner vs. Verlag an der Ruhr). Mehr Informationen dazu beim Börsenverein, wo man sich u. .a den Text des Gutachtens als Word-Datei herunterladen kann. Dr. Jörg Knobloch, Autor didaktischer Materialien zu Rowlings Büchern, bereitet für die Zeitschrift "Beiträge Jugendliteratur und Medien" eine Aufarbeitung der Auseinandersetzung aus literaturdidaktischer Perspektive vor.
Ich war neulich bei Topshop und eine Frau, die dort arbeitete sagte zu mir: 'Witzig, du siehst genauso aus wie das Mädchen, das Hermine spielt!' - 'Äh ja, weil ich es bin.' - 'Bitte? Was? Wie bitte!?'