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Fanfiction

Besitz! Oder … vielleicht doch mehr? - Eine neue Verordnung

von Serena Snape

Besitz! Oder … vielleicht doch mehr?


Eine neue Story, ein neuer Anfang! Ich hoffe euch gefällt auch diese Story von mir!
Nehmt bitte nicht alles so ernst! gg

Pairing: SS/RL
Altersfreigabe: Na schau´n wir mal wie sich die FF entwickelt
Kapitel: 1 / 23+Epilog


Eine neue Verordnung


Remus konnte es nicht fassen! Gestern war doch noch alles in bester Ordnung gewesen. Wie konnte das nur geschehen?
Er hatte am frühen Morgen noch ruhig in seinem Bett geschlafen. Er wohnte in einem kleinen Zimmer zur Untermiete. Mehr konnte er sich zurzeit nicht leisten.
Plötzlich stand seine Vermieterin vor seinem Bett.
Durch ihr lautes Gekreische geweckt, sah er sie verschlafen und vollkommen überrascht an. Sie wedelte mit der scheinbar neuesten Ausgabe des Tagespropheten vor seiner Nase herum.
Nun nahm er auch die zwei Herren wahr, die ebenfalls neben dem Bett standen. Da er noch immer nicht begriff was los war und somit keine Anstalten machte, das Bett zu verlassen, rissen die Männer ihm die Bettdecke weg und zehrten ihn aus dem Bett.
Remus war zu geschockt, so ließ er alles mit sich geschehen.
Man ließ ihm keine Zeit sich anzukleiden, schon gar nicht einige Sachen einzupacken.
In magischen Handfesseln wurde er abgeführt und seine Habseligkeiten konfisziert.
Auf der Straße war inzwischen eine Menschenansammlung, die neugierig beobachte, was da vor sich ging.

Wie Remus feststellte, wurde er in das Ministerium gebracht. Dort fand er sich in der Abteilung für magische Geschöpfe wieder.
Er wurde in einen Raum geführt, in dem ein Beamter lässig an einem Tisch lehnte.
Remus wurde an den Tisch diesem gegenüber geführt. Verwirrt setzte er sich.
„Verzeihen Sie bitte, Sir…“ versuchte Remus ein Gespräch zu beginnen.
Aber ihm wurde mit einem laut gepolterten: „Klappe Köter!“, das Wort abgeschnitten.
Verletzt versuchte es Remus erneut.
„Aber Sir, ich muss doch bitten…“
Ein Zauberstab wurde geschwungen und Remus verstummte augenblicklich. Entsetzt tastete er seine Kehle ab.
„So, jetzt gib brav Ruhe. Ich werde dir deine derzeitige Situation erläutern.
Gestern wurde durch die Mitglieder des Aufsichtsrates der Inneren Sicherheit der Zaubererwelt eine neue Verordnung verabschiedet, welche den „Umgang“ mit Werwölfen regelt. Ich lese diese nun vor. Hör gut zu!




Werwolfsverordnung

Erläuterung: Werwölfe gelten als besonders gefährliche Tierart. Unter den magischen Geschöpfen werden sie daher als bösartige Monster eingestuft. Sie gelten als unintelligente Lebensform, da sie nicht in der Lage sind ihre Instinkte unter Kontrolle zu halten. Sie können nicht entscheiden, ob sie Freund oder Feind angreifen. Sie hören einzig und allein auf den Paarungsruf eines anderen Werwolfes. Der Aufsichtsrat der inneren Sicherheit der Zaubererwelt greift daher zu folgenden Maßnahmen:

§ 1 Jeder Werwolf hat sich unverzüglich beim Ministerium Abteilung Sicherstellung magischer Geschöpfe zu melden und sich registrieren zu lassen.

Nr.1: Jeder Werwolf, der diesem Gebot zu wieder handelt, kommt zum Schutz der Gemeinschaft der Magier nach Askaban

Nr.2: Sollte eine Hexe oder ein Zauberer einem nicht registrierten Werwolf Schutz gewähren, werden diese ebenfalls nach Askaban zur Verwahrung geführt.

§ 2 Jeder registrierte Werwolf bleibt so lange in Sicherheitsverwahrung des Ministeriums, bis sich, entweder

Nr.1: ein dem Ministerium geeignet erscheinender Besitzer findet, oder

Nr.2: ein geeigneter Magier oder eine Hexe sich bereit erklärt, diesen männlichen oder weiblichen Werwolf zu ehelichen.

Fußnote: Die Vorraussetzungen, die eine geeignete Person auszeichnen, obliegen dem Ministerium, Abt. für magische Geschöpfe

§ 3 Dem Besitzer steht die Verwahrung sowie die Betreuung des Werwolfes frei. Es darf sich hieraus jedoch keine Gefahr für die Zaubererschaft ergeben.
Dasselbe gilt für die Zeitspanne, in dem der Werwolf in seiner menschlichen Gestalt verweilt.

§ 4 Ein registrierter Werwolf darf nicht unbeaufsichtigt auf freiem Gelände sowie in einer Stadt o.ä. herumlaufen.
Der Besitzer trägt dafür die Verantwortung.

§ 5 Einen Werwolf ist es untersagt Magie in jedweder Form auszuüben.

§ 6 Ein Werwolf hat keinerlei Anrecht auf persönlichen Besitz

§ 7 Während der Vollmondphase, somit der Zeit der Verwandlung, darf ein Werwolf nicht ins Freie gelassen werden. Der Besitzer ist verpflichtet, diesen in einen

Nr.1: geeigneten Verschlag oder Zwinger, oder

Nr.2: in der eigenen Wohnung zu halten

§ 8 Eine Vermehrung der Gattung der Werwölfe ist nicht erwünscht.
Paarung oder Züchtung ist strengstens untersagt.

§ 9 Eine Verletzung eines unbeteiligten, sowie des Besitzers selbst durch den Werwolf, folgt eine sofortige Sicherheitsverwahrung durch das Ministerium. Ohne Rückgabe an den Besitzer bzw. Ausgabe an einen neuen Besitzer

§ 10 Jede Zuwiderhandlung gegen die o.g. Verordnung wird mit dem sofortigen Tode des Werwolfes bestraft.



Wir danken im Namen der Zaubererschaft für Ihr Vertrauen.

Bei Interesse zur Aufnahme eines Werwolfes in Ihren Haushalt bitte an Mr. Twicks, Führung der Abteilung Sicherheitsverwahrung wenden.
Ihr Antrag wird schnellstmöglich geprüft!

Remus erbleichte, das war doch sicher ein schlechter Scherz oder ein Albtraum. Er kniff sich in den Arm, aber er wachte nicht auf.

„Haben sie das Gelesene verstanden?“
Ohne eine Antwort abzuwarten fuhr der Beamte fort.
„Dies hier sind deine Sachen, die wir in deinem Apartment sichergestellt haben.“
Er griff nach einem Shirt und einer Hose und warf diese Remus zu.
Sein Zauberumhang flog auf einen Stapel in der Zimmerecke. Darüber hing ein Schild mit der Aufschrift „Altkleidersammlung“.
Dann nahm der Beamte seinen Zauberstab.
„Den brauchst du nun nicht mehr.“
Damit brach er den Zauberstab in der Mitte entzwei. Remus war fassungslos.
„Wachen, führt den Werwolf in die Sicherheitsverwahrung. Collin soll seine Daten registrieren.

Remus wurde durch eine Türe geführt, auf der „Sicherheitsverwahrung“ stand.
Dahinter sah er mit Schrecken, lauter Zellen.
`So müssen sich Hunde im Zwinger fühlen.´
Hinter einer dieser Zellentüren verschwand Remus und harrte der Dinge die noch kommen würden.
Er würde nun wohl oder übel einem Besitzer zugeteilt werden. Ob es irgendjemand war, der ihn kannte?
Wer mochte es wohl sein?
Würde ihn überhaupt jemand wollen?
Er wäre froh, wenn sich überhaupt jemand erbarmte. Egal wer es sein würde! Er wollte nicht hier drinnen versauern.


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